Segeberger Landstr. 2d, 24145 Kiel +49 431 73944710 info@kgv-kiel-gaarden-sued.de Mi 16-19 Uhr mit Termin

Koppelobleute

gartenzwerg 

Die Koppelobleute sind die direkten Ansprechpartner für alle Pächter*innen auf den Koppeln.

 

 

 

Stand 16.06.2022

Koppel

Name

Parzelle

Telefon

Bielenberg 2

Maren Lotzing

02001

01522 1659195

Bielenberg 3

Jürgen Glandien

03121

0170 6417096

Bielenberg 4

Manfred Einfeldt

04035

01573 4264922

Bielenberg 5

Jürgen Bohnhof

05043

0163 8686171

Weber 6

Angelo Nikolaisen

11017

0173 7156321

Weber 7

Sara Möller

07035

01577 2262661

Weber 8

Francisco Reimann

08109

0431 785304

Weber 9

Dirk Schwarz

09086

0157 85664706

Weber 10

Nicole Jöhnk

10092

0175-9163473
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stückenmoor

Angelo Nickolaisen

11017

0173 7156321

Hölterling

Maria Livanskaia

12018

0176 29375591

Weinberg

Harry Lindenberg

13016

 

Weizenrott 1

André Manzewski

15024

0176 97321632

Weizenrott 2

Mario Schultz

15014

0160 3130226

Sieversdiek

Kommissarisch Jürgen Bohnhof 

 

 

Lange Wiese

Erhan Eris

17/017

0431-73944712

Holzkoppel

Angelo Nickolaisen

11017

0173 7156321

Sieversdiek 24

Kommissarisch Jürgen Bohnhof 

 

 

 

Leitfaden für Koppelobleute*

... und Leute, die es werden wollen ;-)

In unserer Satzung heißt es in §9, Ziffer 2: "Der Obmann/Koppelvertreter führt die Aufsicht in der Gartenanlage und vertritt den Vorstand bei der Durchführung der Beschlüsse."
Und Ziffer 7: "Der Obmann führt eine über die abzuleistende Gemeinschaftarbeit und ist dem Vorstand gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet..."

Der/die Koppelvertreter*in ...

  • ist in der Regel für die Dauer von 3 Jahren gewählt
  • plant und organisiert Hilfen und Gemeinschaftarbeiten auf der Koppel
  • sorgt für die Umsetzung der Gartenordnung

Er oder Sie ist Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Pächter*innen auf den Koppeln. Die Koppelobleute halten regelmäßigen Kontakt zu den den Pächter*innen und ist über ihre Sorgen und Probleme informiert. Er oder Sie berichtet dem Vorstand in regelmäßigen Abständen über den Koppelzustand und aktuelle Vorkommnisse.

Die Koppelobleute sind über Anzahl, Lage und Zustand freier Parzellen informiert und können Interessierten und Vorstand Auskunft erteilen.

Die Koppelobleute planen Gemeinschaftarbeiten und organisieren deren Durchführung in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.

Die Koppelobleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, was Informationen über Zahlungen, Pächter*innen und Vorgänge im Vorstand betrifft. Es gilt der Datenschutz.

Die Koppelobleute sind für die Veröffentlichungen des Vereins zuständig und haben für ihre Aktualisierung zu sorgen.

*Der Leitfaden wurde ca. 2014 vom damaligen Vorstand erstellt ... als PDF im Original.