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Pflichten der Wassermänner/frauen

  1. Mitarbeit mit dem Wasserbeauftragten: Die Wasserwarte arbeiten eng zusammen mit dem Wasserbeauftragten, der auch der erste Ansprechpartner für alle Wasserangelegenheiten ist. Sie sind ihm gegenüber zu Weitergabe jeglicher Informationen bezüglich Wasserangelegenheiten auf den Koppeln verpflichtet. In seiner Abwesenheit wenden sich die Wasserwarte zuerst an den Vorsitzenden. Weiteres regelt die Wasserordnung.
  2. Überwachung der Wasserversorgung: Die Wasserwarte sind für die Überwachung des gesamten Wasserversorgungssystems jeweiligen Koppel verantwortlich. Dazu gehört die Kontrolle der Wasserleitungen, Wasserzähler und -anschlüsse. Um größeren Schwundwassermengen vorzubeugen, sind die Zählerstände der Hauptwasseruhren in der Gartensaison mindestens 14-Tägig zu notieren und bei abnormalen Werten unverzüglich ist der Wasserbeauftragte zu informieren.
  3. Instandhaltung und Reparaturen: Sie führen kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten an den Wasserleitungen und -anschlüssen durch. Bei größeren Problemen koordinieren sie notwendige Reparaturen mit Fachfirmen nach vorheriger Absprache mit dem Wasserbeauftragten, in seiner Abwesenheit mit dem Vereinsvorstand.
  4. Ablesen der Wasserzähler: Regelmäßig (mindestens beim Ein- und Ausbau) müssen die Wasserwarte die Wasserzähler der einzelnen Parzellen ablesen, um den Wasserverbrauch der einzelnen Parzellen zu dokumentieren. Eine entsprechende Liste ist nach Ablesung dem
  5. Wasserbeauftragten zu übermitteln. Diese Daten sind wichtig für die Abrechnung des Wasserverbrauchs mit den Pächtern.
  6. Leckage-Kontrolle: Sie überwachen das System auf mögliche Leckagen und arbeiten daran, Wasserverluste zu minimieren. Dazu gehört auch die Überprüfung auf sichtbare und unsichtbare Wasserverluste.
  7. Information und Beratung: Die Wasserwarte beraten die Vereinsmitglieder in Fragen der Wassernutzung und -einsparung. Sie informieren über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und stehen bei Fragen zur Verfügung.
  8. Notfallmanagement: Im Falle von Störungen oder Ausfällen in der Wasserversorgung sind die Wasserwarte die ersten Ansprechpartner. Sie ergreifen notwendige Maßnahmen, um die Wasserversorgung wiederherzustellen oder alternative Lösungen zu finden. Der Wasserbeauftragte ist von diesen Störungen immer in Kenntnis zu setzen.

Rechte der Wassermänner/frauen

  1. Zugang zu technischen Einrichtungen: Die Wasserwarte haben das Recht, Zugang zu allen technischen Einrichtungen der Wasserversorgung zu erhalten, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführen zu können. Die

Pächter/innen sind verpflichtet diesen Zugang nach vorheriger Anmeldung zu gewähren.

  1. Anweisungsrecht bei Wasserangelegenheiten: Sie können Anweisungen geben, wenn es um den ordnungsgemäßen Betrieb des Wassersystems geht. Dies kann z.B. Anweisungen zur Schließung von Wasserhähnen oder zur Schonung der Ressourcen betreffen.
  2. Teilnahme an Sitzungen: Bei Themen, die die Wasserversorgung betreffen, haben die Wasserwarte das Recht, an Vorstandssitzungen teilzunehmen oder entsprechende Berichte vorzulegen, um den Vorstand und die Mitglieder über den Zustand der Wasserversorgung zu informieren.
  3. Mitsprache bei Investitionen: Bei geplanten Investitionen oder Änderungen an der Wasserversorgung können die Wasserwarte ihre Expertise einbringen und haben ein Mitspracherecht, jedoch keine Entscheidungsrechte..
  4. Ein- und Ausbau der Wasseruhren: Der Termin zum Ein- und Ausbau der Wasseruhren muss immer mit einem rechtzeitigen Aushang bekannt gemacht werden.