Die Geschäftsordnung
§1
Die Versammlung wird von dem Vorsitzenden des Vereins oder dessen Stellvertreter eröffnet und geführt. Der erweiterte Vorstand des Vereins hat am Vorstandstisch Platz zu nehmen.
§2
Über die Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom stellvertretenden Vorsitzenden als Schriftführer des Vereins oder einem durch den Vorstand besonders hierzu bestimmten Mitglied geführt wird.
Das Protokoll ist in Reinschrift vom Versammlungsleiter und dem Schrift- oder Protokollführer unterschriftlich zu vollziehen.
§3
Die Diskussionsredner erhalten in der Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort. Vorstandsmitgliedern ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen.
Zur Geschäftsordnung ist das Wort außer der Reihe zu erteilen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei derartigen Wortmeldungen nur kurz zur Geschäftsordnung gesprochen wird.
§4
Jeder Redner erhält nur zweimal in ein- und derselben Sache das Wort. Die Redezeit beträgt bis zu 3 Minuten. Weicht ein Redner von der Tagesordnung ab, wird er vom Versammlungsleiter zur Ordnung gerufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf in ein- und derselben Sache ist dem Redner zu dieser Sache das Wort zu entziehen.
§5
Zur Begründung seines Antrages erhält der Antragsteller zunächst das Wort und nach beendeter Debatte das Schlusswort.
§6
Anträge auf Schluss der Debatte oder zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Hierzu erhält der Antragsteller, der nicht an der Debatte beteiligt sein darf, sofort und außer der Reihe das Wort.
Die Redezeit in der Geschäftsordnungsdebatte beträgt 3 Minuten.
Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein Redner für und gegen den Antrag gesprochen hat.
Vor Abstimmung über den Antrag auf Schluss der Debatte sind die Wortmeldungen bzw. die vorliegende Rednerliste bekannt zu geben.
§7
Die Abstimmung erfolgt entsprechend der Vereinssatzung.
§8
Sind persönliche Verhältnisse des Versammlungsleiters von einem Antrag betroffen, so hat er den Vorsitz während dieser Zeit an den Nächstfolgenden im Vorstand abzugeben.
Stand: Oktober 2013