Regelwerk
Satzung | Gartenordnung | Geschäftsordnung | Finanzordnung | Wasserordnung | Ausschlussordnung
Eine Menge Gesetze, Verträge und Ordnungen regeln das Kleingartenwesen ingesamt, aber auch die Gemeinschaft in unserem Verein, auf unseren Koppeln und in unseren Gärten.
- Den großen Rahmen für das Kleingartenwesen bildet das Bundeskleingartengesetz, das nur auf Bundesebene geändert werden kann.
- Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Kiel und unserem Verpächter, dem Kreisverband der Kleingärtner Kiel e.V. , regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten inklusive der Gartenordnung der Stadt Kiel (bis 2022. Ab 2023 ist die Stadt Kiel unsere direkte Verpächterin).
Regeln in unserem Verein
Die Satzung und Ordnungen wurden von Mitgliederversammlungen unseres Vereines beschlossen und wurden im Laufe der Zeit immer wieder mal geändert.
Satzung:
Die Vereinssatzung ist sozusagen die Verfassung unseres Vereines und kann nur mit 3/4-Mehrheit geändert werden.
Zur Satzung
Gartenordnung:
In der Gartenordnung steht, was im Garten und auf den Koppeln erlaubt ist und was nicht.
Zur Gartenordnung
Geschäftsordnung:
Sozusagen die Spielregeln für Mitgliederversammlungen, damit nicht alle durcheinander reden.
Zur Geschäftsordnung
Finanzordnung:
Hier ist festgelegt, wie der Verein ordnungsgemäß und seinem Zweck entsprechend Geld einnimmt und ausgibt. Auch die Aufwandsentschädigungen für die grundsätzlich ehrenamtliche Arbeit sind hier geregelt.
Zur Finanzordnung
Wasserordnung:
regelt die Wasserversorgung zwischen dem Verein und dem Pächter und z.B. die Verantwortlichkeiten der Wasserleute, aber auch der einzelnen Mitglieder.
Zur Wasserordnung
Ausschlussordnung:
regelt den Ausschluss von Mitgliedern.
Zur Ausschlussordnung