Segeberger Landstr. 2d, 24145 Kiel +49 431 73944710 info@kgv-kiel-gaarden-sued.de Mi 16-19 Uhr mit Termin

Pflichten der Koppelobleute

  1. Überwachung und Kontrolle: Koppelobleute sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Gartenordnung, der Vereinssatzung und anderer Regelungen zu überwachen. Sie sorgen dafür, dass die Parzellen gepflegt werden und die Vorschriften zur Gartennutzung eingehalten werden. Sie sollen alle Verstoße unmittelbar dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich melden.
  2. Mediation und Konfliktlösung: Sie fungieren als Ansprechpartner für die Kleingärtner bei Problemen oder Streitigkeiten, sowohl zwischen den Mitgliedern als auch zwischen Mitgliedern und dem Verein. Sie sollen versuchen, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Sie sollen unparteiisch und neutral gegenüber allen Beteiligten agieren.
  3. Information und Kommunikation: Koppelobleute informieren die Gartenpächter über wichtige Vereinsangelegenheiten, Veranstaltungen und Änderungen in den Regelungen. Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Gartenpächtern und dem Vereinsvorstand.
  4. Begehungen und Inspektionen: Regelmäßige Begehungen der Parzellen, bei Bedarf gemeinsam mit Mitgliedern des Vorstands, gehören zu ihren Aufgaben. Dabei überprüfen sie den Zustand der Gärten und notieren Verstöße oder notwendige Maßnahmen. Die Zustandsprotokolle sind unverzüglich dem geschäftsführenden Vorstand vorzuliegen. Die Zustandsberichte sind immer in schriftlicher Form, einzeln für jede Parzelle zu erstellen. Die Zustandsberichte sind immer Bestandteil der Dokumentation bei Abmahnungen. Ein Betreten einer Parzelle darf nur mit Genehmigung des Pächters erfolgen. Ausnahmen sind z.B. Gefahrenabwehr, Wasseraustritt…
  5. Organisation von Gemeinschaftsarbeit: Koppelobleute planen und organisieren die Gemeinschaftsarbeit, wie z.B. Pflege der Gemeinschaftsanlagen, Aufbereitung verwilderter, nicht verpachteter Parzellen oder Instandhaltung von Wegen und Zäunen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Vorstand.

Rechte der Koppelobleute

  1. Informationsrecht: Koppelobleute haben das Recht, über alle relevanten Vorgänge und Beschlüsse innerhalb des Vereins informiert zu werden, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
  2. Mitspracherecht: Koppelobleute haben ein Mitspracherecht bei Entscheidungen, die ihre Koppel betreffen, wie z.B. bei der Durchführung von größeren Projekten. Die Vergabe der Parzellen erfolgt ausschließlich nach der Begehung durch die Koppelobleute und Erstellen des Übergabeprotokolls.
  3. Anweisungsrecht: Koppelobleute können in bestimmten Situationen Weisungen erteilen, um die Einhaltung der Vereinsregeln zu gewährleisten. Dies könnte z.B. Anweisungen zur Pflege einer Parzelle betreffen. Abmahnungen erfolgen ausschließlich vom geschäftsführenden Vorstand, Basis für eine Abmahnung ist immer der Zustandsbericht der Koppelobleute.