Koppelobleute
Die Koppelobleute sind die direkten Ansprechpartner für alle Pächter*innen auf den Koppeln.
Stand 16.06.2022
Koppel
Name
Parzelle
Telefon
Bielenberg 2
Maren Lotzing
02001
01522 1659195
Bielenberg 3
Jürgen Glandien
03121
0170 6417096
Bielenberg 4
Manfred Einfeldt
04035
01573 4264922
Bielenberg 5
Jürgen Bohnhof
05043
0163 8686171
Weber 6
Angelo Nikolaisen
11017
0173 7156321
Weber 7
Sara Möller
07035
01577 2262661
Weber 8
Francisco Reimann
08109
0431 785304
Weber 9
Dirk Schwarz
09005
0157 85664706
Weber 10
Nicole Jöhnk
10092
0175-9163473
Stückenmoor
Angelo Nickolaisen
11017
0173 7156321
Hölterling
Maria Livanskaia
12018
0176 29375591
Weinberg
Harry Lindenberg
13016
Weizenrott 1
N.N. (Landverwaltung des Vereins)
Weizenrott 2
N.N. (Landverwaltung des Vereins)
Sieversdiek 16
Thomas Belz
24012
0160 5549847
Lange Wiese
Erhan Eris
17/017
Holzkoppel
Angelo Nickolaisen
11017
0173 7156321
Sieversdiek 24
Thomas Belz
24012
0160 5549847
Leitfaden für Koppelobleute*
... und Leute, die es werden wollen ;-)
In unserer Satzung heißt es in §9, Ziffer 2: "Der Obmann/Koppelvertreter führt die Aufsicht in der Gartenanlage und vertritt den Vorstand bei der Durchführung der Beschlüsse."
Und Ziffer 7: "Der Obmann führt eine Liste über die abzuleistende Gemeinschaftarbeit und ist dem Vorstand gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet..."
Der/die Koppelvertreter*in ...
- ist in der Regel für die Dauer von 3 Jahren gewählt
- plant und organisiert Hilfen und Gemeinschaftarbeiten auf der Koppel
- sorgt für die Umsetzung der Gartenordnung
Er oder Sie ist Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Pächter*innen auf den Koppeln. Die Koppelobleute halten regelmäßigen Kontakt zu den den Pächter*innen und ist über ihre Sorgen und Probleme informiert. Er oder Sie berichtet dem Vorstand in regelmäßigen Abständen über den Koppelzustand und aktuelle Vorkommnisse.
Die Koppelobleute sind über Anzahl, Lage und Zustand freier Parzellen informiert und können Interessierten und Vorstand Auskunft erteilen.
Die Koppelobleute planen Gemeinschaftarbeiten und organisieren deren Durchführung in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.
Die Koppelobleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, was Informationen über Zahlungen, Pächter*innen und Vorgänge im Vorstand betrifft. Es gilt der Datenschutz.
Die Koppelobleute sind für die Veröffentlichungen des Vereins zuständig und haben für ihre Aktualisierung zu sorgen.
*Der Leitfaden wurde ca. 2014 vom damaligen Vorstand erstellt ... als PDF im Original.